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Parkpower
Ladeinfrastruktur

Laden, wo der
Strom entsteht.

Der Solar-Carport trägt Dach, Module und Ladepunkte in einem Bauteil. Leitungen und Wallboxen planen wir mit – und prüfen, was das GEIG für Ihren Parkplatz verlangt.

Fußpunkt eines Atlas-Heavy-Pfostens mit Fußplatte – Rendering
Visualisierung · Rendering aus der Konstruktionsgeometrie
  • Wallbox je Stellplatzpaar

    Eine Wallbox mit 11 oder 22 kW versorgt zwei Stellplätze, montiert am Tragwerk, OCPP 2.0.1 fähig.

  • DC-Schnellladung

    Bei Atlas Heavy optional DC-Schnelllader mit 60–150 kW, typischerweise an der Zufahrt.

  • Lastmanagement

    Dynamisches Lastmanagement verteilt die verfügbare Anschlussleistung – mehr Ladepunkte ohne größeren Netzanschluss.

  • Solarüberschuss laden

    Geladen wird bevorzugt, wenn das Dach mehr erzeugt als der Betrieb braucht. Das hebt den Eigenverbrauch.

  • Speicher

    Ein Speicher puffert Mittagsspitzen für Abendladungen und glättet Lastspitzen am Netzanschluss.

  • THG-Quote

    Öffentlich zugängliche Ladepunkte können geladene Energie über die THG-Quote vermarkten – Erlös marktabhängig.

Ladepflicht-Check · Stand 10/2026

Was das GEIG für Ihren Parkplatz verlangt.

Ab 01.01.2027 gelten deutlich höhere Quoten. Gebäude, Vorhaben und Stellplätze wählen – das Ergebnis zeigt Ladepunkte, Vorverkabelung und Leitungswege.

Gebäude
Vorhaben
Bauantrag oder Kenntnisgabe
40

Pflicht nach GEIG

Pflicht nach GEIG: mindestens 8 Ladepunkte

GEIG ab 2027 (Neubau Nichtwohngebäude, ein Ladepunkt je 5 Stellplätze)

Ladepunkte mind.
8
Vorverkabelt mind.
20
Leitungswege mind.
20
  • Fassung ab 01.01.2027 nach Sekundärquellen; Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur so bemessen, dass die Ladepunkte gleichzeitig nutzbar sind, Lastmanagement einplanen.
  • Bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen (z. B. Handel) kann unter Voraussetzungen eine Gesamt-Ladeleistung statt der Ladepunktzahl nachgewiesen werden – Einzelfallprüfung.

Vereinfachte Prüfung nach GEIG, Stand 10/2026. Die Fassung ab 01.01.2027 stammt aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 226) und ist hier nach Sekundärquellen abgebildet. Keine Rechtsberatung – bitte im Einzelfall prüfen lassen.

Ladekonzept anfragen

Quellen: GEIG, konsolidierte Fassung (gesetze-im-internet.de) · Rödl & Partner: GEIG 2026 – Pflichten ab 2027 · kommunen.nrw: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Häufige Fragen zum Laden.

Was ändert sich beim GEIG ab 2027?

Mit der Novelle aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz steigen die Quoten: Neue Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen brauchen Vorverkabelung für die Hälfte der Stellplätze und einen Ladepunkt je fünf Stellplätze, Verwaltungsgebäude einen je zwei. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen einen Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für die Hälfte.

Reicht der vorhandene Netzanschluss für viele Ladepunkte?

Oft ja, wenn ein Lastmanagement die Leistung verteilt und die Solaranlage tagsüber mitliefert. Wir prüfen Anschlussleistung und Gleichzeitigkeit im Vor-Ort-Termin; der Ladepunkt-Planer im Konfigurator gibt eine erste Indikation.

Können Ladepunkte nachgerüstet werden?

Ja. Die Leitungswege werden beim Bau des Carports vorbereitet, Wallboxen lassen sich später am Tragwerk ergänzen – ohne den Parkplatz erneut aufzubrechen.