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Parkpower
Solarpflicht · Parkplätze

Ab 26 Stellplätzen
wird Solar Pflicht.

9 Bundesländer schreiben Photovoltaik über neuen Parkplätzen vor – je nach Land ab 26, 35, 36, 50, 51 oder 71 Stellplätzen. Der Bund zieht mit § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz nach: neue überdachte Parkplätze an Gebäuden ab 2030. Wer heute einen Parkplatz plant, plant den Solar-Carport gleich mit – oder baut ihn später unter Zeitdruck nach.

Landesrecht

Was in den Ländern gilt.

Stand September 2026, alle 16 Länder. Schwellenwerte und Ausnahmen unterscheiden sich im Detail – die verbindliche Auskunft gibt die zuständige Bauaufsicht. Jede Zeile führt zur Länderseite mit Quellen; der Check prüft Ihren Standort in Sekunden.

BundeslandSchwelleSeitGilt fürRechtsgrundlage
Baden-Württembergab 36 Stellplätzen01.01.2022Neubau eines Parkplatzes · alle Nutzungen§ 23 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)
Bayernkeine Parkplatz-Pflicht—Dach-Pflichten je nach Land; Parkplätze nur über Bebauungspläne oder SatzungenArt. 44a Bayerische Bauordnung (BayBO)
Berlinkeine Parkplatz-Pflicht—Dach-Pflichten je nach Land; Parkplätze nur über Bebauungspläne oder SatzungenSolargesetz Berlin (SolarG Bln)
Brandenburgab 36 Stellplätzen01.06.2024Neubau eines Parkplatzes · Gewerbe, Handel, Industrie (Nichtwohngebäude), Öffentliche Hand (Kommune, Bund)§ 32a Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Bremenkeine Parkplatz-Pflicht—Dach-Pflichten je nach Land; Parkplätze nur über Bebauungspläne oder SatzungenBremisches Solargesetz (BremSolarG)
Hamburgab 36 Stellplätzen01.01.2024Neubau eines Parkplatzes, Erweiterung um zusätzliche Stellplätze · alle Nutzungen§ 16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) mit Photovoltaikpflicht-Umsetzungsverordnung
Hessenab 51 (öffentliche Hand ab 36)29.11.2023Neubau eines Parkplatzes · alle Nutzungen§ 12 und § 9a Hessisches Energiegesetz (HEG)
Mecklenburg-Vorpommernkeine Parkplatz-Pflicht—Dach-Pflichten je nach Land; Parkplätze nur über Bebauungspläne oder Satzungenkeine landesrechtliche Solarpflicht (Klimaverträglichkeitsgesetz M-V vom 03.06.2026 ohne Solarpflicht)
Niedersachsenab 26 Stellplätzen01.01.2025Neubau eines Parkplatzes, Grundlegende Sanierung / Neuanlage im Bestand · alle Nutzungen§ 32a Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-Westfalenab 36 Stellplätzen01.01.2022Neubau eines Parkplatzes · Gewerbe, Handel, Industrie (Nichtwohngebäude), Öffentliche Hand (Kommune, Bund)§ 48 Abs. 1a Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW)
Rheinland-Pfalzab 50 Stellplätzen01.01.2023Neubau eines Parkplatzes · Gewerbe, Handel, Industrie (Nichtwohngebäude), Öffentliche Hand (Kommune, Bund)§§ 4–5 Landessolargesetz Rheinland-Pfalz (LSolarG)
Saarlandab 35 Stellplätzen01.09.2025Neubau eines Parkplatzes · Gewerbe, Handel, Industrie (Nichtwohngebäude), Öffentliche Hand (Kommune, Bund)§§ 12a–12b Landesbauordnung Saarland (LBO SL)
Sachsenkeine Parkplatz-Pflicht—Dach-Pflichten je nach Land; Parkplätze nur über Bebauungspläne oder Satzungenkeine landesrechtliche Solarpflicht
Sachsen-Anhaltkeine Parkplatz-Pflicht—Dach-Pflichten je nach Land; Parkplätze nur über Bebauungspläne oder Satzungenkeine landesrechtliche Solarpflicht
Schleswig-Holsteinab 71 Stellplätzen29.03.2025Neubau eines Parkplatzes, Erweiterung um zusätzliche Stellplätze, Grundlegende Sanierung / Neuanlage im Bestand · alle Nutzungen§ 25 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG)
Thüringenkeine Parkplatz-Pflicht—Dach-Pflichten je nach Land; Parkplätze nur über Bebauungspläne oder Satzungenkeine landesrechtliche Solarpflicht
Bundesrecht · § 106 GModG (Umsetzung der EPBD 2024)

Der Bund zieht nach. Ab 2027.

Die Richtlinie (EU) 2024/1275 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Solaranlagen auf Gebäuden und überdachten Parkplätzen stufenweise zur Pflicht zu machen (Artikel 10). Deutschland hat das mit § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes umgesetzt (verkündet am 28.07.2026). Die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen – die Landesregeln oben gelten also weiter.

  1. 01.01.2027

    Neue Nichtwohngebäude – öffentlich wie gewerblich – mit mehr als 250 m² Nutzfläche

  2. 01.01.2028

    Bestehende Nichtwohngebäude ab 500 m² Nutzfläche (öffentliche ab 2.000 m²) bei Dachsanierung bzw. anzeigepflichtiger Änderung

  3. 01.01.2030

    Alle neuen Wohngebäude und alle neuen überdachten Parkplätze, die physisch an ein Gebäude angrenzen

Parallel verlangt die Richtlinie Ladepunkte und Leerrohre auf Parkplätzen von Nichtwohngebäuden – Solar-Carport und Lade-Infrastruktur gehören daher in eine Planung.

Konsequenz

Pflicht erfüllen. Ertrag mitnehmen.

Genehmigung ohne Umweg

Wir liefern Lageplan, Statik und Nachweis der Überdeckung gleich mit dem Bauantrag – die Pflicht wird zum Bestandteil der Planung, nicht zur Nachforderung.

Serie statt Sonderbau

Strix Snow ab 4, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen: modulare Raster, die sich auf bestehende Stellplatz-Geometrien legen lassen. Ausschreibungsfähig für öffentliche Auftraggeber.

Strom, wo er gebraucht wird

Der Parkplatz liegt am Gebäude – Eigenverbrauch für Kühlung, Beleuchtung und Ladepunkte statt reiner Einspeisung. Förder- und Steuerpfade auf der Seite Förderung.

Fragen

Drei Fragen zur Pflicht.

Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Parkplatz-Solarpflicht?
Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Die Mindestüberdeckung reicht von 30 Prozent (Nordrhein-Westfalen) über 40 bis 60 Prozent (Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) bis zur gesamten geeigneten Fläche (Schleswig-Holstein); Parkpower-Serien werden entsprechend konfiguriert.
Gilt die Pflicht auch für bestehende Parkplätze?
Die Landesregelungen greifen in der Regel beim Neubau oder bei grundlegender Sanierung eines Parkplatzes. Baden-Württemberg schreibt PV zusätzlich für landeseigene Parkplätze im Bestand vor. Die EPBD adressiert Bestandsgebäude bei größerer Renovierung ab Ende 2027.
Was passiert, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird?
Die Baugenehmigung setzt den Nachweis voraus; ohne PV-Anlage wird das Vorhaben nicht genehmigt oder es drohen Bußgelder nach Landesrecht. Ausnahmen gibt es bei Unwirtschaftlichkeit, Verschattung oder technischer Unmöglichkeit – die müssen belegt werden.

Diese Übersicht ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Landesgesetze und die Entscheidung der zuständigen Behörde.

Betrifft Sie die Pflicht?

Standort, Stellplatzzahl und Bauvorhaben genügen. Wir sagen Ihnen, ob und in welchem Umfang die Pflicht greift – und was der passende Carport kostet.