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Glossar · Recht und Pflichten

Außenbereich (§ 35 BauGB)

Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und Ortslagen, in denen Bauen nur privilegiert zulässig ist.

Im Außenbereich sind Carports nicht verfahrensfrei; landwirtschaftliche Betriebe können als privilegierte Vorhaben bauen, wenn der Carport dem Betrieb dient. Gewerbeparkplätze am Ortsrand sollten die Zuordnung früh klären.

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Stand 09/2026 · Alle Begriffe