Glossar · Wirtschaftlichkeit
Sonderabschreibung
Zusätzliche Abschreibung von 40 Prozent in den ersten fünf Jahren nach § 7g Abs. 5 EStG.
Die Sonderabschreibung ergänzt IAB und reguläre Abschreibung und beschleunigt die steuerliche Wirkung der Investition. Sie verschiebt Liquidität nach vorn, ist aber kein Zuschuss.
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Stand 09/2026 · Alle Begriffe