Glossar · Recht und Pflichten
GEIG
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz: Pflicht zu Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten an Parkplätzen von Gebäuden.
Das GEIG verlangt bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen Leitungsinfrastruktur und einen Ladepunkt; mit der Novelle 2026 gilt ab 1. Januar 2027 die Hälfte der Stellplätze und ein Ladepunkt je fünf Stellplätze bereits ab mehr als fünf Stellplätzen, bei Wohngebäuden ab mehr als drei.
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Stand 09/2026 · Alle Begriffe