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Glossar · Recht und Pflichten

Verfahrensfreiheit

Bauen ohne Bauantrag oder Anzeige – für kleine Carports bis zur Flächengrenze der Landesbauordnung.

Jede Landesbauordnung nennt Flächen- und Höhengrenzen, bis zu denen Garagen und überdachte Stellplätze verfahrensfrei sind – meist 30 bis 50 m² und 3 m Wandhöhe, nur im Innenbereich. Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten trotzdem.

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Stand 09/2026 · Alle Begriffe