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CSRD und Scope 2: Wie ein Solar-Carport in der Nachhaltigkeitsberichterstattung wirkt

Nach der Omnibus-Reform berichten weniger Unternehmen nach CSRD, aber der Druck aus Lieferketten und Banken bleibt. Wie Scope-2-Emissionen berechnet werden, was eigener Solarstrom daran ändert und welche Nachweise ein Carport-Projekt liefern sollte.

Elite PV GmbH · Veröffentlicht am 05. September 2026 · Zuletzt geprüft am 05. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Nachhaltigkeitsberichte sind 2026 in Bewegung. Die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, kurz CSRD, hatte ursprünglich Zehntausende Unternehmen erfasst; die im März 2026 veröffentlichte Omnibus-Richtlinie hat den Kreis deutlich verkleinert und Fristen verschoben. Zugleich verlangen Banken, große Kunden und Ausschreibungen weiter Kennzahlen zum CO₂-Fußabdruck – und zwar auch von Unternehmen, die selbst nicht berichtspflichtig sind. Ein Solar-Carport ist in dieser Landschaft eine der wenigen Maßnahmen, die eine Kennzahl unmittelbar verändern: die Scope-2-Emissionen aus bezogenem Strom.

Wer berichtet – und wer trotzdem Zahlen liefern muss

Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 hebt die Schwellen der CSRD auf mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz an und verschiebt die zweite und dritte Berichtswelle um jeweils zwei Jahre; die geplanten sektorspezifischen Standards entfallen. Damit fällt der große Mittelstand aus der unmittelbaren Pflicht. In der Praxis ändert das weniger, als es scheint: Berichtspflichtige Konzerne müssen ihre Lieferkette betrachten und fragen Zulieferer nach Emissionen und Maßnahmen; Banken bewerten Kreditnehmer nach Klimarisiken; öffentliche und private Ausschreibungen verlangen Nachhaltigkeitsangaben. Für kleinere Unternehmen gibt es dafür den freiwilligen Standard für KMU, der die Scope-Logik der großen Standards übernimmt.

Die Berichtsstandards ESRS – in Deutschland umgesetzt für die berichtspflichtigen Unternehmen – verlangen im Standard E1 zum Klimawandel die Angabe der Treibhausgasemissionen in drei Bereichen: Scope 1 aus eigenen Quellen wie Heizung und Fuhrpark, Scope 2 aus bezogener Energie, Scope 3 aus der Wertschöpfungskette. Für Standorte mit Parkplätzen sind Scope 1 und 2 die Stellschrauben, die der Betreiber selbst bewegen kann.

Wie Scope 2 berechnet wird

Scope 2 folgt dem Greenhouse Gas Protocol und wird in zwei Methoden berichtet. Die standortbezogene Methode – location-based – multipliziert den bezogenen Strom mit dem durchschnittlichen Emissionsfaktor des Netzes; für Deutschland weist das Umweltbundesamt für 2024 rund 360 Gramm CO₂ je Kilowattstunde aus, mit sinkender Tendenz. Die marktbezogene Methode – market-based – rechnet mit dem Faktor des tatsächlichen Stromvertrags: Ein Ökostromtarif mit Herkunftsnachweisen bringt null, ein Standardtarif den Residualmix, der höher liegt als der Netzdurchschnitt, weil die grünen Anteile herausgerechnet sind. Beide Zahlen werden berichtet, die marktbezogene ist die, mit der Unternehmen Ziele setzen.

Eigener Solarstrom, der vor Ort verbraucht wird, taucht in keiner der beiden Rechnungen als Bezug auf. Er ist kein Netzstrom, also kein location-based-Faktor; er ist kein Lieferantenstrom, also kein market-based-Faktor. Für den selbst verbrauchten Anteil sinkt Scope 2 in beiden Methoden auf null – ohne Zertifikate, ohne Vertragswechsel, ohne Diskussion um die Qualität von Herkunftsnachweisen. Genau das unterscheidet Eigenerzeugung vom Kauf grüner Tarife: Sie verändert die physische Bilanz, nicht nur die bilanzielle.

Ein Beispiel

Ein Filialstandort bezieht 150.000 kWh im Jahr aus dem Netz. Location-based sind das bei 360 g/kWh rund 54 Tonnen CO₂; market-based im Standardtarif mit Residualmix mehr. Ein Solar-Carport mit 71 kWp über 20 Stellplätzen liefert 71.000 kWh, davon werden 55 Prozent – rund 39.000 kWh – selbst verbraucht. Der Netzbezug sinkt auf 111.000 kWh, Scope 2 location-based auf rund 40 Tonnen: eine Minderung um ein Viertel, die jedes Jahr wiederkehrt und mit steigendem Eigenverbrauch – etwa durch Ladepunkte – wächst. Die eingespeisten 32.000 kWh verdrängen im Netz fossilen Strom, mindern aber Scope 2 nicht; sie können als eigener Beitrag berichtet werden, solange dafür keine Herkunftsnachweise an Dritte verkauft werden.

GrößeVor dem CarportMit Carport (55 % Eigenverbrauch)
Netzbezug150.000 kWh111.000 kWh
Scope 2 location-based (360 g/kWh)ca. 54 t CO₂ca. 40 t CO₂
Scope 2 market-based (Ökostromtarif)0 t0 t – aber 39.000 kWh weniger Bezug
Eingespeister Solarstrom–32.000 kWh (kein Scope-2-Effekt)

Für Unternehmen mit Ökostromtarif ist Scope 2 market-based bereits null; der Carport wirkt dann über den geringeren Bezug, über Scope 1, wenn Ladepunkte Dienstwagen elektrifizieren, und über die Glaubwürdigkeit: Eigene Erzeugung ist für Prüfer, Banken und Kunden der belastbarere Nachweis als ein Tarifwechsel.

Welche Nachweise das Projekt liefern sollte

Für die Berichterstattung braucht der Betreiber drei Dinge: die erzeugte und selbst verbrauchte Strommenge aus dem Monitoring beziehungsweise dem Erzeugungszähler, die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister und die Dokumentation, dass keine Herkunftsnachweise für den eingespeisten Strom veräußert wurden, sofern er als eigener Beitrag berichtet wird. Elite PV liefert Zählerkonzept und Monitoring so, dass Erzeugung, Eigenverbrauch und Einspeisung getrennt auswertbar sind – die Grundlage für jede Scope-2-Rechnung. Ergänzend lässt sich der Carport in der Berichterstattung als Maßnahme im Übergangsplan führen: mit Investition, erwarteter Minderung und Zeitpunkt.

Einordnung

Die CSRD betrifft 2026 weniger Unternehmen direkt, aber die Logik von Scope 1 bis 3 ist zum gemeinsamen Vokabular von Konzernen, Banken und Lieferketten geworden. Ein Solar-Carport ist darin eine seltene Maßnahme, die zugleich Kosten senkt, Pflichten erfüllt und eine Kennzahl physisch verbessert. Wer berichten muss oder gefragt wird, hat mit ihm eine Zahl, die man nicht erklären muss: weniger Strom aus dem Netz.

Scope 1 und Scope 3: Wo der Carport sonst noch wirkt

Der Carport verändert nicht nur Scope 2. Mit Ladepunkten unter dem Dach wandert der Kraftstoffverbrauch der Dienstwagen aus Scope 1 – direkte Emissionen aus dem eigenen Fuhrpark – in den Stromverbrauch, und wenn dieser Strom vom Carport kommt, aus der Bilanz. Mitarbeiterparkplätze mit Ladepunkten wirken auf Scope 3, Kategorie Pendeln der Beschäftigten, sobald Mitarbeiter mit Solarstrom vom Betriebsparkplatz fahren; Kundenparkplätze auf die Kategorie der Kundenanreise. Diese Effekte sind kleiner und schwerer zu messen als Scope 2, aber sie gehören in dieselbe Erzählung: Ein Standort, der seinen Strom erzeugt und Fahrzeuge damit lädt, senkt drei Kategorien mit einer Maßnahme.

Zwei Regeln bewahren vor Fehlern. Erstens keine Doppelzählung: Der selbst verbrauchte Solarstrom wird einmal als Bezugsminderung berücksichtigt, nicht zusätzlich als Minderung bei den Ladepunkten. Zweitens Konsistenz der Faktoren: Wer location-based mit dem Netzfaktor rechnet, rechnet den Ladestrom mit demselben Faktor; wer market-based einen Ökostromtarif hat, darf den Carport-Strom nicht zusätzlich mit Herkunftsnachweisen vermarkten. Wer diese beiden Regeln einhält, hat eine Bilanz, die jeder Prüfung standhält – und einen Carport, der in ihr an drei Stellen sichtbar ist.

Kurz beantwortet

Wer muss 2026 nach CSRD berichten?
Nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz; die zweite und dritte Welle wurden um zwei Jahre verschoben. Kleinere Unternehmen berichten freiwillig oder auf Anforderung ihrer Kunden.
Senkt ein Solar-Carport die Scope-2-Emissionen?
Ja – für den selbst verbrauchten Anteil in beiden Methoden: Der Strom kommt nicht aus dem Netz und trägt weder den Netzfaktor (location-based) noch den Lieferantenmix (market-based).
Zählt eingespeister Strom als Minderung?
Nein. Eingespeister Strom ersetzt keinen eigenen Bezug; er kann als eigener Beitrag berichtet werden, mindert aber Scope 2 nicht. Werden Herkunftsnachweise dafür verkauft, darf der Strom nicht zugleich als grün beansprucht werden.

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) und Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I), veröffentlicht 18.03.2026 · 03/2026
  2. EFRAG: European Sustainability Reporting Standards (ESRS), ESRS E1 Klimawandel · 2025
  3. GHG Protocol: Scope 2 Guidance – location-based und market-based · 2015
  4. Umweltbundesamt: Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix · 2025
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