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Glossar · Recht und Pflichten

Garagenverordnung

Landesverordnung für Bau und Betrieb von Garagen – Carports sind offene Garagen.

Die Garagenverordnungen unterscheiden Kleingaragen bis 100 m², Mittelgaragen bis 1.000 m² und Großgaragen darüber. Für offene Carports entfallen die meisten Anforderungen geschlossener Garagen; Abstände und Feuerwehrzufahrt bleiben.

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Stand 09/2026 · Alle Begriffe