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Brandschutz beim Solar-Carport: Glas, Stahl, Gleichstrom und die Garagenverordnung

Ein offener Carport aus Stahl und Glas ist brandschutztechnisch ein dankbares Bauwerk – wenn Abstände, Gleichstromverkabelung, Feuerwehrzugang und die Einordnung nach Garagenverordnung stimmen. Was gilt, was die Feuerwehr erwartet und was Ladepunkte ändern.

Elite PV GmbH · Veröffentlicht am 05. September 2026 · Zuletzt geprüft am 05. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Ein Solar-Carport besteht aus Stahl, Aluminium und Glas – Baustoffe, die nicht brennen. Er ist nach allen Seiten offen, sodass Rauch abzieht und die Feuerwehr freie Sicht hat. Brandschutztechnisch ist er damit eines der einfacheren Bauwerke. Trotzdem stellt das Genehmigungsverfahren Fragen: nach der Einordnung als Garage, nach Abständen zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen, nach der Gleichstromverkabelung und nach dem, was passiert, wenn ein Fahrzeug unter dem Dach brennt. Dieser Beitrag beantwortet sie in der Reihenfolge, in der sie im Projekt auftauchen.

Einordnung: Der Carport ist eine offene Garage

Die Garagenverordnungen der Länder folgen der Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung. Sie definieren Garagen als Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen – überdachte Stellplätze eingeschlossen. Ein Carport ist damit eine Garage, und zwar eine offene, wenn er unmittelbar ins Freie führende, unverschließbare Öffnungen in ausreichender Größe hat. Nach Nutzfläche unterscheiden die Verordnungen Kleingaragen bis 100 m², Mittelgaragen bis 1.000 m² und Großgaragen darüber. Ein Atlas-Raster mit 20 Stellplätzen liegt bei rund 320 m² Dachfläche und ist damit eine offene Mittelgarage; ein Filialparkplatz mit 80 überdachten Stellplätzen wird zur offenen Großgarage.

Die gute Nachricht: Für offene Garagen entfallen die meisten Anforderungen geschlossener Garagen – keine Rauchabzüge, keine Lüftung, keine Brandmeldeanlage. Was bleibt, sind Abstände, Rettungswege und die Zufahrt für die Feuerwehr. Die Vorschriften unterscheiden sich im Detail zwischen den Ländern; die Einordnung gehört in die Bauvorlagen und wird von der Bauaufsicht geprüft.

Abstände, Tragwerk, Baustoffe

Nach den Landesbauordnungen brauchen Gebäude Abstandsflächen, und Garagen genießen als Grenzbebauung Privilegien, die je nach Land an Länge und Höhe gebunden sind. Zu benachbarten Gebäuden – etwa dem Markt hinter dem Parkplatz – gelten Anforderungen an Brandwände oder Abstände, damit ein Brand nicht übergreift; bei Carports mit nicht brennbarer Konstruktion sind die Anforderungen geringer, wenn Abstände von in der Regel fünf Metern eingehalten werden. Wo der Carport näher an ein Gebäude rückt, entscheidet die Bauaufsicht über Ersatzmaßnahmen.

Stahl und Aluminium sind nicht brennbar; Glas ebenso. Das Tragwerk eines offenen Carports braucht in der Regel keine Feuerwiderstandsdauer, weil weder Rettungswege noch Nutzungseinheiten über ihm liegen. Das Modul ist ein zusammengesetztes Bauteil: Die Verkapselung der Zellen ist brennbar, das Glas nicht; die Zertifizierung nach IEC 61730 prüft das Brandverhalten des Moduls als Ganzes, und für Vela weist das Datenblatt das Brandverhalten mit Klasse 1 nach UNI 9177 aus. Wichtiger als die Klasse ist die Lage: Ein Modul über einem offenen Stellplatz ist kein Dach über einem Gebäude.

Gleichstrom: Die Anforderung der Feuerwehr

Photovoltaikmodule erzeugen Spannung, solange Licht darauf fällt – auch im Brandfall, auch nachts unter Scheinwerferlicht der Feuerwehr. Deshalb gelten für die Gleichstromseite die Regeln der DIN VDE 0100-712 und die Anforderungen der VDE-AR-E 2100-712 für den Einsatz der Feuerwehr: Kennzeichnung der Anlage am Hausanschluss mit dem PV-Piktogramm, ein Übersichtsplan mit Lage der Module, Wechselrichter und Freischaltstellen, eine Möglichkeit, die Gleichstromleitungen nahe an den Modulen freizuschalten, und eine Kabelführung, die brandlastarm, geschützt und im Einsatz erkennbar ist. Beim Carport laufen die Strangleitungen in den Profilen des Tragwerks zum Wechselrichter; die Freischaltung sitzt an definierter Stelle, der Wechselrichter meist in einem Technikschrank an einer Stütze oder in der Halle.

AnforderungRegelwerkUmsetzung am Carport
Einordnung, Abstände, ZufahrtLandes-Garagenverordnung, LandesbauordnungOffene Garage; Abstände zu Gebäuden ≥ 5 m oder Ersatzmaßnahme
Nicht brennbare KonstruktionBaustoffklassen (DIN 4102 / EN 13501)Stahl, Aluminium, Glas
Feuerwehr-Kennzeichnung, FreischaltungVDE-AR-E 2100-712Piktogramm, Übersichtsplan, DC-Freischalter
Errichtung PV-GleichstromseiteDIN VDE 0100-712Kabelführung im Profil, Steckverbinder, Überspannungsschutz
LadepunkteLandesrecht, Feuerwehr-HinweiseNot-Aus, Abstände, Zugang, Kennzeichnung

Fahrzeuge und Ladepunkte unter dem Dach

Brennt ein Fahrzeug unter einem offenen Carport, ist die Situation günstiger als in jeder Tiefgarage: Rauch zieht ab, die Feuerwehr kommt von allen Seiten heran, und das nicht brennbare Tragwerk trägt weiter. Elektrofahrzeuge brennen nicht häufiger als Verbrenner, aber anders – länger, mit hohem Löschwasserbedarf. Für Ladepunkte in offenen Carports genügen daher in der Regel organisatorische und elektrische Maßnahmen: Not-Aus-Einrichtungen, Kennzeichnung, ausreichender Abstand zwischen Ladeplätzen und Gebäude, Zugang für Löschfahrzeuge. Einige Feuerwehren geben eigene Hinweise für Ladeinfrastruktur heraus; sie sollten mit dem Bauantrag abgestimmt werden.

Für den Betrieb heißt das: Der Übersichtsplan hängt am Hausanschluss und liegt der Feuerwehr vor, Freischaltstellen sind beschildert, Rettungswege und Zufahrten bleiben frei – auch wenn der Parkplatz voll ist.

Fazit

Der Brandschutz eines Solar-Carports ist weniger Technik als Ordnung: richtige Einordnung als offene Garage, eingehaltene Abstände, eine nach VDE-AR-E 2100-712 dokumentierte Gleichstromseite und abgestimmte Ladepunkte. Elite PV bereitet diese Punkte in den Bauvorlagen auf und übergibt Übersichtsplan und Kennzeichnung mit der Anlage – damit die Feuerwehr im Einsatz weiß, was sie vor sich hat, und die Bauaufsicht im Verfahren keine Fragen offen hat.

Checkliste für die Bauvorlagen

Für das Genehmigungsverfahren sollten die Bauvorlagen zum Brandschutz sechs Punkte enthalten: die Einordnung als offene Klein-, Mittel- oder Großgarage mit Nutzfläche und Öffnungsanteil; die Abstände zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen mit Verweis auf die Landesbauordnung und, wo nötig, Ersatzmaßnahmen; die Baustoffangaben des Tragwerks und der Module mit Zertifikaten; die Feuerwehrzufahrt und die Aufstellflächen, die auch bei vollem Parkplatz frei bleiben; die Gleichstromseite mit Kabelführung, Freischaltstellen, Kennzeichnung und Übersichtsplan nach VDE-AR-E 2100-712; und bei Ladepunkten die elektrischen und organisatorischen Maßnahmen samt Not-Aus. Bei Großgaragen und in der Nähe von Sonderbauten verlangen einige Bauaufsichten ein Brandschutzkonzept eines Fachplaners; für offene Carports ist es die Ausnahme. Elite PV stellt diese Unterlagen aus der Projektplanung zusammen, stimmt sie mit der zuständigen Feuerwehr ab, wenn die Bauaufsicht das wünscht, und übergibt mit der Anlage den Übersichtsplan und die Kennzeichnung, die im Einsatz gebraucht werden. So bleibt der Brandschutz das, was er bei einem offenen Bauwerk aus Stahl und Glas sein sollte: ein geordnetes Kapitel, kein Risiko.

Kurz beantwortet

Fällt ein Carport unter die Garagenverordnung?
Ja. Überdachte Stellplätze gelten als Garagen; ein offener Carport ist eine offene Garage, für die je nach Nutzfläche – Kleingarage bis 100 m², Mittelgarage bis 1.000 m², Großgarage darüber – erleichterte Anforderungen gelten.
Was verlangt die Feuerwehr von einer PV-Anlage?
Kennzeichnung der Anlage am Hausanschluss, einen Übersichtsplan, gleichstromseitige Freischaltmöglichkeit nahe den Modulen und Kabelführung, die im Einsatz erkennbar bleibt – nach VDE-AR-E 2100-712 und DIN VDE 0100-712.
Ändern Ladepunkte den Brandschutz?
Sie bringen Fahrzeuge mit Hochvoltbatterien und Ladeleistung unter das Dach. In offenen Carports genügen in der Regel Abstände, Kennzeichnung, Not-Aus und Feuerwehrzugang; geschlossene Garagen haben deutlich höhere Anforderungen.

Quellen

  1. Bauministerkonferenz: Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung (M-GarVO) und Musterbauordnung (MBO) · 2022
  2. VDE-AR-E 2100-712 – Anforderungen an PV-Anlagen für den Einsatz der Feuerwehr (Freischaltung, Kennzeichnung) · 2018
  3. DIN VDE 0100-712 – Errichten von Niederspannungsanlagen: Photovoltaik-Stromversorgungssysteme · 2016
  4. Parkpower Datenblatt Series R (Vela) – Brandverhalten Klasse 1 nach UNI 9177 · 09/2026
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