Glossar · Recht und Pflichten · Wirtschaftlichkeit
Mieterstrom
Direkte Lieferung von Solarstrom an Haushalte im Gebäude, mit Zuschlag nach EEG.
Beim Mieterstrom liefert der Betreiber den Strom ohne Netzdurchleitung an die Bewohner und erhält einen Zuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG. Seit dem Solarpaket I gilt das auch für Anlagen auf Nebenanlagen wie Carports und an Gewerbegebäuden; der Preis darf höchstens 90 Prozent des Grundversorgungstarifs betragen.
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Stand 09/2026 · Alle Begriffe