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DIN 18008 erklärt: Warum Glas-Glas-Module über Köpfen besondere Regeln brauchen

Über Stellplätzen hängen Module über Menschen und Fahrzeugen. DIN 18008 legt fest, was für Überkopfverglasung gilt, warum Verbundsicherheitsglas gefordert ist und wie ein PV-Modul den Nachweis als Bauelement führt.

Elite PV GmbH · Veröffentlicht am 04. September 2026 · Zuletzt geprüft am 04. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Bei einem Solar-Carport bilden die Module das Dach. Sie liegen nicht auf einer Dachhaut, sie sind die Dachhaut – und darunter stehen Fahrzeuge, laufen Menschen, laden Kinder Einkäufe ein. Damit ist ein Modul in dieser Lage nicht nur ein elektrisches Bauteil, sondern eine Überkopfverglasung im Sinne des Bauordnungsrechts. Für Überkopfverglasungen gilt in Deutschland DIN 18008, „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln“. Wer einen Carport genehmigen lassen will, kommt an ihr nicht vorbei.

Worum es in DIN 18008 geht

Die Normenreihe regelt, wie Glas als tragendes oder raumabschließendes Bauteil bemessen wird. Teil 1 enthält Begriffe und Grundlagen, Teil 2 linienförmig gelagerte Verglasungen – das ist der Fall, wenn ein Modul auf zwei oder vier Seiten auf Pfetten aufliegt. Teil 3 behandelt punktförmig gelagerte Verglasungen, Teil 4 absturzsichernde, Teil 5 begehbare und Teil 6 betretbare Verglasungen für Wartung. Über die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ist die Norm in den Ländern bauaufsichtlich eingeführt, sie ist also nicht Empfehlung, sondern Pflicht.

Für Carports zählt vor allem eine Definition: Verglasungen, die mehr als zehn Grad gegen die Vertikale geneigt sind, gelten als Überkopfverglasung. Ein Carportdach mit fünf bis zehn Grad Neigung liegt eindeutig darin. Für Überkopfverglasungen verlangt die Norm Verbundsicherheitsglas (VSG) aus Floatglas oder teilvorgespanntem Glas, und zwar mindestens in der unteren Scheibe. Der Grund ist die Resttragfähigkeit: Bricht eine Scheibe, muss das Element im Rahmen hängen bleiben, bis es ausgetauscht wird. Einscheibensicherheitsglas allein erfüllt das nicht – es zerfällt beim Bruch in kleine Krümel und fällt als Ganzes herab.

Warum ein PV-Modul nicht automatisch eine Verglasung ist

Ein Glas-Glas-Modul sieht aus wie VSG: zwei Glasscheiben, dazwischen Zellen in einer Einbettung. Bauaufsichtlich ist es dennoch etwas anderes, denn die Zwischenschicht ist kein Verbundglas-Folienmaterial nach den in der Norm geregelten Produktnormen, sondern eine Verkapselung, deren Verhalten bei Bruch, Wärme und Alterung gesondert nachgewiesen werden muss. Die elektrischen Prüfungen nach IEC 61215 (Bauart, Hagel, Schneelast als Modulprüfung) und IEC 61730 (elektrische und mechanische Sicherheit) belegen die Eignung als Stromerzeuger, nicht die als Bauprodukt in Überkopflage.

Für den Einsatz als Dachhaut braucht das Modul deshalb einen Verwendbarkeitsnachweis als Verglasung: entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beziehungsweise Bauartgenehmigung, eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für das konkrete Projekt oder einen gutachterlich geführten Nachweis, den die Bauaufsicht anerkennt. Das Polaris-Modul der Parkpower-Serien ist als VSG-Bauelement geprüft – die Prüfung erfolgte 2026 durch Friedmann & Kirchner an der TU Dresden – und damit für die Überkopfverglasung geeignet. Diese Eigenschaft ist der Grund, warum die Serien mit genau diesem Modul angeboten werden und nicht mit beliebiger Marktware.

Was die Halterung leisten muss

DIN 18008 bemisst nicht nur das Glas, sondern auch, wie es gelagert ist. Bei linienförmiger Lagerung müssen die Auflagerbreiten, der Glaseinstand und die Elastizität der Auflager stimmen; das Glas darf sich unter Schnee nur begrenzt durchbiegen, und Zwängungen aus Temperatur und Tragwerksverformung sind auszuschließen. Bei den Parkpower-Serien liegen die Module plan auf Pfetten und werden mit einer nach DIN 18008 zertifizierten Halterung geklemmt; die Statik des Tragwerks weist die Durchbiegung der Pfetten so nach, dass die zulässigen Werte der Verglasung eingehalten werden. Das ist der zweite Nachweis, der zum Bauantrag gehört.

Praktisch bedeutet das auch: Modul und Halterung sind ein System. Wer später ein Modul gegen ein anderes Fabrikat tauscht, tauscht bauaufsichtlich die Verglasung und braucht für das neue Produkt einen eigenen Nachweis.

Hagel, Schnee, Reinigung – der Alltag

Beidseitig gehärtetes Glas macht Glas-Glas-Module robust: Die Hagelprüfung nach IEC 61215 gehört zur Modulzertifizierung, und die mechanische Belastungsprüfung deckt Schneelasten weit über dem ab, was in Zone 3 an Bodenschneelast anfällt – allerdings als Modulprüfung, nicht als Ersatz für die Standortstatik. Regen läuft bei fünf bis zehn Grad Neigung ab; in Perioden mit Pollen oder Laub empfiehlt sich eine Reinigung im Wartungsintervall, damit Ertrag und Optik erhalten bleiben. Wer die Module zur Wartung betritt, betritt eine Überkopfverglasung: Dafür gelten die Regeln zu betretbaren Verglasungen, in der Praxis werden Wartungsarbeiten mit Hebebühne oder Laufstegen ausgeführt.

AnforderungRegelwerkNachweis im Projekt
Resttragfähigkeit über KöpfenDIN 18008-1/-2Modul als VSG-Bauelement geprüft
Lagerung und DurchbiegungDIN 18008-2Statik der Pfetten und Halterung
Hagel, mechanische Last, SicherheitIEC 61215 / IEC 61730Modulzertifikate
Bauaufsichtliche VerwendbarkeitMVV TB, LandesbauordnungVerwendbarkeitsnachweis in den Bauvorlagen

Warum das für Bauherren zählt

Der Unterschied zwischen einem Carport, der genehmigt wird, und einem, der in der Prüfung hängen bleibt, liegt oft genau hier. Ein Angebot sollte deshalb nicht nur die Modulleistung nennen, sondern auch, wie der Überkopfnachweis geführt wird. Für Atlas Heavy, Strix Snow und Vela ist er Teil des Systems. Und für die Sicherheit derjenigen, die unter dem Dach parken, ist er die eigentliche Leistung, die man einem Solar-Carport nicht ansieht.

Checkliste für Bauherren und Planer

Wer ein Carport-Angebot prüft, sollte fünf Fragen beantwortet finden. Erstens: Ist das Modul für die Überkopflage bauaufsichtlich nachgewiesen, und in welcher Form – Zulassung, Bauartgenehmigung oder projektbezogener Nachweis? Zweitens: Ist die Modulhalterung Teil dieses Nachweises oder ein Bauteil ohne Bezug zum Glas? Drittens: Weist die Tragwerksstatik die Durchbiegung der Pfetten für die Verglasung nach, nicht nur für den Stahl? Viertens: Wie werden Wartung und Reinigung ausgeführt, ohne die Module zu betreten? Fünftens: Was passiert bei einem Glasbruch – wie schnell ist Ersatz verfügbar, und bleibt das beschädigte Modul bis dahin sicher im Rahmen? Die Antworten entscheiden über Genehmigungsfähigkeit und Haftung. Bei den Parkpower-Serien liegen sie mit dem Angebot vor, weil Modul, Halterung und Statik als System entwickelt wurden. Und sie sind der Grund, warum ein Solar-Carport nicht mit dem günstigsten Modul der Preisliste gebaut wird, sondern mit dem, das über Köpfen hängen darf.

Kurz beantwortet

Darf jedes Glas-Glas-Modul als Carport-Dach verwendet werden?
Nein. Ein Modul, das die Dachhaut bildet, ist ein Bauprodukt in Überkopflage und braucht einen bauaufsichtlichen Nachweis als Verglasung – die reine PV-Zertifizierung nach IEC 61215 reicht dafür nicht.
Was ist der Unterschied zwischen ESG und VSG?
Einscheibensicherheitsglas zerfällt beim Bruch in Krümel und fällt herab; Verbundsicherheitsglas hält die Bruchstücke über eine Folie zusammen und behält eine Resttragfähigkeit. Über Köpfen verlangt DIN 18008 deshalb VSG.
Wie wird das beim Bauantrag nachgewiesen?
Über den Verwendbarkeitsnachweis des Moduls als VSG-Bauelement und die Statik der Modulhalterung; beides gehört zu den Bauvorlagen.

Quellen

  1. DIN 18008 – Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln (Teile 1 bis 6) · 2020
  2. DIBt: Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) · 2024
  3. IEC 61215 und IEC 61730 – Bauartprüfung und Sicherheitsqualifikation von PV-Modulen · 2022
  4. Parkpower Datenblatt Series C v2.3 – Polaris-Modul als VSG-Bauelement (Friedmann & Kirchner, TU Dresden, 2026) · 09/2026
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