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Solar-Carport ausschreiben: Leitfaden für Kommunen

Wie Kommunen einen Solar-Carport vergaberechtskonform ausschreiben: produktneutrale Leistungsbeschreibung, Losbildung, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und der Ausschreibungstext als Download.

Elite PV GmbH · Veröffentlicht am 18. Oktober 2026 · Zuletzt geprüft am 18. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kommunen schreiben Solar-Carports aus, um Parkplätze zu überdachen, Strom für Verwaltungsgebäude zu erzeugen und Ladeinfrastruktur vorzubereiten. Das Vergaberecht verlangt dabei Gleichbehandlung, Transparenz und Wettbewerb. Dieser Beitrag zeigt, worauf es bei Leistungsbeschreibung, Losbildung, Eignung und Zuschlag ankommt. Er ersetzt keine vergaberechtliche Beratung, denn Schwellenwerte, Landesvergaberecht und kommunale Vergabeordnungen unterscheiden sich.

Ausgangsfrage: Welches Vergaberegime gilt

Welche Regeln gelten, hängt vom geschätzten Auftragswert und von der Art des Auftrags ab. Ein Solar-Carport mit Fundamenten, Tragwerk und Montage ist in aller Regel ein Bauauftrag (§ 103 Abs. 3 GWB). Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten deshalb das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und – über § 2 der Vergabeverordnung – Abschnitt 2 der VOB/A. Unterhalb der Schwellenwerte gilt Abschnitt 1 der VOB/A, ergänzt um das Vergaberecht des jeweiligen Landes. Die Vergabeverordnung selbst ist vor allem für getrennt vergebene Planungsleistungen maßgeblich. Der Grundgedanke der Gleichbehandlung bleibt in beiden Fällen: Nach § 97 Abs. 6 GWB haben Unternehmen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. Klären Sie vor dem Entwurf der Unterlagen, welche Regelwerke für Ihre Kommune gelten.

Leistungsbeschreibung: produktneutral

Die Leistungsbeschreibung ist das Herzstück. Nach der VOB/A muss sie produktneutral sein: Sie darf nicht auf eine bestimmte Produktion, Herkunft oder ein Verfahren verweisen, das für die Produkte eines Unternehmens kennzeichnend ist, es sei denn, der Auftragsgegenstand lässt sich anders nicht hinreichend genau beschreiben. Dann steht der Zusatz „oder gleichwertig“ – für Bauaufträge oberhalb der Schwellenwerte etwa in § 7a EU VOB/A geregelt.

In der Praxis heißt das: Beschreiben Sie Anforderungen, nicht Marken. Statt eines Produktnamens nennen Sie Leistung, Normen, Maße und Funktionen.

StattBesser
Marke oder Typ des TragwerksStahl- oder Aluminiumtragwerk nach EN 1090-1, Ausführungsklasse nach Statik
Marke oder Typ der ModuleGlas-Glas-Module mit Halterung nach DIN 18008 bei Überkopfverglasung
Marke der WallboxLadepunkte mit 11 oder 22 kW, OCPP-fähig, mit dynamischem Lastmanagement
Bestimmte Leistung ohne BezugMindestleistung in kWp, Mindestertrag, Stellplatzzahl und lichte Höhe

Verlangen Sie auch Nachweise: Statik für Schnee- und Windlast des Standorts, Brandschutzabstimmung, Gewährleistungsdauern für Module und Tragwerk sowie einen Wartungsplan. Die Zahlen aus den Datenblättern der Anbieter sind Orientierung, keine Vorgabe.

Losbildung: eine Leistung oder mehrere

Das Vergaberecht verlangt, mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Das wird in der Praxis häufig über Losbildung umgesetzt. Bei Solar-Carports kommen folgende Zuschnitte in Frage.

  • Gesamtlos: Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme in einer Hand. Das vermeidet Schnittstellen und klärt die Gewährleistung. Der Anbieter trägt die Gesamtverantwortung für Statik, Genehmigung und Betrieb.
  • Fachlose: getrennte Lose für Tiefbau und Fundamente, Tragwerk und Modul, Elektro und Netzanschluss sowie Ladeinfrastruktur. Das erlaubt mehr regionalen Wettbewerb, erhöht aber den Koordinationsaufwand und teilt die Verantwortung.
  • Teillose: mehrere Standorte oder Bauabschnitte, etwa Schulhof und Rathausplatz getrennt.

Eine Gesamtvergabe kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe es erfordern. Dokumentieren Sie diese Gründe in der Vergabeakte. Die Entscheidung über die Losbildung folgt dem jeweils geltenden Vergaberecht, das Sie im Einzelnen prüfen sollten.

Eignungskriterien

Nach § 122 GWB gehen öffentliche Aufträge an geeignete Unternehmen, die fachkundig und leistungsfähig sind. Eignungskriterien dürfen nur drei Bereiche betreffen: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen, verhältnismäßig sein und bekannt gemacht werden. Der Nachweis erfolgt vorrangig durch Eigenerklärungen, weitergehende Unterlagen sollen nur von aussichtsreichen Bietern verlangt werden.

Für Solar-Carports sind folgende Nachweise üblich:

  1. Referenzen vergleichbarer Anlagen mit Leistung und Stellplatzzahl.
  2. Nachweis der Qualifikation für Stahlbau nach EN 1090, soweit tragende Bauteile geschweißt werden (siehe EN 1090 und Stahlbau).
  3. Betriebshaftpflicht und Montageversicherung in angemessener Höhe.
  4. Fachkunde für Elektroarbeiten und Netzanschluss.

Halten Sie die Schwellen moderat. Überzogene Anforderungen schließen geeignete Anbieter aus und gefährden die Rechtssicherheit.

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird oberhalb der Schwellenwerte nach § 127 GWB, unterhalb nach den entsprechenden Regeln der VOB/A Abschnitt 1, auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, bestimmt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben Preis oder Kosten dürfen qualitative, umweltbezogene oder soziale Kriterien berücksichtigt werden. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen, wirksamen Wettbewerb ermöglichen und eine nachprüfbare Entscheidung zulassen. Ihre Gewichtung ist bekannt zu machen (§ 58 VgV).

Sinnvolle Kriterien für Solar-Carports sind:

KriteriumBeispiel für die Bewertung
Preis oder KostenInvestition, gegebenenfalls Lebenszykluskosten über die Nutzungsdauer
Ertragprognostizierter Jahresertrag je kWp am Standort
Qualität und GarantieProduktgarantie, Leistungsgarantie, Struktur-Garantie
AusführungBauzeit, Montagekonzept, Beeinträchtigung des Betriebs
ServiceWartung, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit

Vermeiden Sie Kriterien, die nur ein Anbieter erfüllen kann. Gewichten Sie Preis und Qualität so, dass keine Seite überwiegt, ohne dass das Verhältnis begründet wäre.

Der Ausschreibungstext als Download

Parkpower stellt einen produktneutralen Ausschreibungstext bereit, der die typischen Positionen eines Solar-Carports beschreibt. Sie finden ihn unter Ausschreibungstext als Word-Datei. Er dient als Ausgangspunkt für die Leistungsbeschreibung. Passen Sie Standort, Leistung, Stellplatzzahl und Anforderungen an Ihr Vorhaben an und lassen Sie ihn von Ihrer Vergabestelle prüfen. Hilfreich ist auch der Planer-Bereich mit weiteren Unterlagen.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Bedarf und Standort klären, Wertermittlung und Vergaberegime bestimmen.
  2. Vorplanung mit Statikvorbemessung, Bodengutachten und Netzanfrage (siehe Planungs-Checkliste).
  3. Leistungsbeschreibung produktneutral erstellen, Lose entscheiden.
  4. Eignungs- und Zuschlagskriterien mit Gewichtung festlegen und bekannt machen.
  5. Angebote prüfen, Zuschlag dokumentieren, Verträge schließen.

Typische Stolpersteine

Zu enge Leistungsbeschreibung. Wer Maße, Module oder Konstruktion so beschreibt, dass nur ein Produkt passt, verstößt gegen den Grundsatz der Produktneutralität. Prüfen Sie jede Anforderung darauf, ob sie fachlich begründet ist.

Fehlende Statik- und Standortangaben. Ohne Bodengutachten und Angaben zu Schnee- und Windlast können Bieter nicht verbindlich kalkulieren. Das führt zu Nachträgen. Legen Sie die Unterlagen der Ausschreibung bei.

Unklare Schnittstellen. Wer Tiefbau, Netzanschluss und Montage trennt, muss die Übergaben genau beschreiben: Wer liefert Leerrohre, wer setzt Fundamente, wer meldet beim Netzbetreiber an?

Gewichtung ohne Begründung. Ein Qualitätskriterium mit sehr hohem Gewicht, das nur schwer bewertbar ist, gefährdet die Nachprüfbarkeit der Entscheidung. Legen Sie Bewertungsmaßstäbe vorab fest.

Zusammenfassung

Eine gute Ausschreibung beschreibt Anforderungen statt Produkte, wählt den Losschnitt nach sachlichen Gründen, hält die Eignungskriterien verhältnismäßig und macht die Zuschlagskriterien samt Gewichtung bekannt. Der Ausschreibungstext von Parkpower ist ein Ausgangspunkt für die Leistungsbeschreibung. Ihre Vergabestelle prüft und ergänzt ihn nach der geltenden Vergabeordnung, im Zweifel mit rechtlicher Beratung.

Kurz beantwortet

Darf ich einen bestimmten Hersteller vorgeben?
In der Regel nein. Ein Solar-Carport mit Fundamenten ist ein Bauauftrag; die Leistungsbeschreibung folgt der VOB/A und muss produktneutral sein. Verweise auf bestimmte Erzeugnisse oder Normen sind nur zulässig, wenn der Gegenstand anders nicht hinreichend beschrieben werden kann – dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“.
Nach welchem Kriterium wird der Zuschlag erteilt?
Auf das wirtschaftlichste Angebot (§ 127 GWB), also nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neben Preis oder Kosten können qualitative Kriterien berücksichtigt werden, die mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und deren Gewichtung bekannt gemacht wird.
Gibt es einen Textbaustein für die Leistungsbeschreibung?
Ja, Parkpower stellt einen Ausschreibungstext als Word-Datei bereit. Er ist produktneutral formuliert und muss an Ihr Vorhaben, Ihre Vergabeart und Ihre Vergabeordnung angepasst werden.

Quellen

  1. § 97 GWB – Grundsätze der Vergabe · 2026
  2. § 122 GWB – Eignung · 2026
  3. § 127 GWB – Zuschlag · 2026
  4. § 2 VgV – Vergabe von Bauaufträgen nach VOB/A Abschnitt 2 · 2026
  5. VOB/A – § 7a EU Technische Spezifikationen („oder gleichwertig“) · 2023
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