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Solar-Carport im Autohaus: Hagelschutz für den Bestand, Strom für die Werkstatt, Laden für Kunden

Autohäuser haben große Parkflächen, teure Fahrzeuge im Freien und einen wachsenden Strombedarf durch Werkstatt und Elektromobilität. Warum der Solar-Carport dort drei Probleme auf einmal löst – und wie Auslegung, Pflichten und Wirtschaftlichkeit aussehen.

Elite PV GmbH · Veröffentlicht am 05. September 2026 · Zuletzt geprüft am 05. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kaum ein Betrieb hat so viel wertvolles Gut im Freien stehen wie ein Autohaus. Neuwagen, Vorführwagen, Gebrauchte – Dutzende bis Hunderte Fahrzeuge, jedes ein fünfstelliger Wert, jedes ungeschützt vor Hagel, Sonne und Vogelschlag. Zugleich wächst der Strombedarf: Werkstätten arbeiten elektrisch, Showrooms werden klimatisiert, und jedes ausgelieferte Elektrofahrzeug will vor der Übergabe geladen sein. Ein Solar-Carport spricht alle drei Themen an. Er schützt den Bestand, erzeugt Strom für den Betrieb und trägt die Ladepunkte, die das Geschäft mit Elektrofahrzeugen voraussetzt.

Der Fahrzeugbestand als erstes Argument

Hagelschäden am Bestand sind für Autohäuser ein reales Risiko – ein einziges Unwetter kann Dutzende Fahrzeuge treffen, und auch versicherte Schäden kosten Selbstbehalt, Standzeit, Wertverlust und Kundenvertrauen. Ein Carport nimmt dieses Risiko für die überdachten Stellplätze aus der Rechnung; Glas-Glas-Module, die selbst nach IEC 61215 gegen Hagel geprüft sind, bilden das Dach. Dazu kommt der Schutz vor UV-Strahlung, Vogelkot, Baumharz und aufgeheizten Innenräumen – die Fahrzeuge unter dem Dach sehen bei der Übergabe so aus, wie sie ausgeliefert wurden. Für viele Händler ist das der Grund, mit dem sich das Projekt intern durchsetzt, noch bevor über Kilowattstunden gesprochen wird.

Lastprofil und Eigenverbrauch

Ein Autohaus mit Werkstatt verbraucht Strom vor allem zwischen sieben und achtzehn Uhr: Hebebühnen, Druckluft, Diagnosetechnik, Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung des Showrooms, bei Betrieben mit Lackiererei zusätzlich Trockner und Absaugung. Das passt zur Erzeugungskurve eines Carports. Mit Ladepunkten für die eigenen Fahrzeuge – Vorführwagen, Neuwagen vor der Auslieferung, Werkstattersatzwagen – lässt sich der Verbrauch weiter in die Mittagsstunden legen, weil der Ladezeitpunkt frei wählbar ist. Eigenverbrauchsquoten von 60 Prozent und mehr sind bei richtig dimensionierter Anlage realistisch; der Konfigurator rechnet mit dem Strompreis des Betriebs und zeigt Amortisation und Cashflow.

Die Größe folgt aus den Stellplätzen. Ein Kundenparkplatz mit 40 Stellplätzen unter Atlas Heavy ergibt rund 140 kWp und – je nach Standort – 130.000 bis 150.000 kWh im Jahr. Wer zusätzlich Ausstellungs- und Lagerflächen überdacht, kommt schnell über 100 kW; dann gilt die Direktvermarktung für den eingespeisten Strom, was den Ablauf um einen Vertrag erweitert, die Rechnung aber kaum verändert.

Pflichten: Solarpflicht und Ladeinfrastruktur

Wer einen neuen Kundenparkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen baut, unterliegt in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hamburg der Solarpflicht für Parkplätze; in Niedersachsen greift sie ab 26, im Saarland ab 35, in Rheinland-Pfalz ab 50, in Hessen ab 51 und in Schleswig-Holstein ab 71 Stellplätzen. Bundesweit verlangt § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2030 Photovoltaik auf neuen überdachten Parkplätzen an Gebäuden. Ein Solar-Carport erfüllt diese Pflichten unmittelbar – und liefert das Argument gleich mit, warum die Überdachung ohnehin sinnvoll ist.

Für Ladepunkte gilt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz: Neue Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen brauchen heute Leitungsinfrastruktur für jeden dritten Stellplatz und mindestens einen Ladepunkt; mit der GEIG-Novelle 2026 sinkt die Schwelle ab 1. Januar 2027 auf mehr als fünf Stellplätze, die Hälfte der Stellplätze ist mit Leitungsinfrastruktur auszustatten und je fünf Stellplätze ist ein Ladepunkt vorzusehen. Für Autohäuser ist das ohnehin Geschäftsgrundlage: Hersteller verlangen von ihren Händlern Ladeinfrastruktur für Vorführ- und Kundenfahrzeuge, und Kunden erwarten, ein Elektrofahrzeug geladen zu übernehmen.

BausteinAutohaus-Nutzen
ÜberdachungHagel-, UV- und Verschmutzungsschutz für den Fahrzeugbestand
SolarstromWerkstatt, Showroom-Klima, Ladepunkte – Tagesprofil passt
LadepunkteÜbergabe geladener Fahrzeuge, Vorführwagen, Kundenladen als Service
SolarpflichtErfüllt für neue Parkplätze über der Landesschwelle
AuftrittSichtbares Bekenntnis zur Elektromobilität am Standort der Marke

Auslegung: Doppelreihen, Zufahrt, Ausstellung

Autohausparkplätze sind dicht belegt und werden ständig rangiert. Atlas Heavy überdacht Doppelreihen mit einer mittigen Pfostenreihe, sodass kein Pfosten im Stellplatz steht und Fahrzeuge frei ein- und ausparken; die lichte Höhe von drei Metern nimmt auch Transporter auf. Für einreihige Stellplätze entlang der Grenze passt Strix Snow. Die Ausstellungsfläche vor dem Showroom bleibt meist frei, damit die Sicht auf die Fahrzeuge nicht verstellt wird – der Carport kommt auf Kunden-, Mitarbeiter- und Lagerstellplätze. Beleuchtung im Tragwerk und Kabelführung für DC-Schnelllader werden im Raster vorbereitet, damit spätere Ladepunkte ohne Aufgraben nachgerüstet werden.

Zwei Themen gehören früh in die Planung: die Blendung, weil Ausstellungsflächen und Straßen oft dicht am Carport liegen – bei den flachen Neigungen der Serien in der Regel unkritisch, aber mit einem Absatz in den Bauvorlagen zu belegen –, und das Co-Branding, denn viele Hersteller haben Vorgaben für die Gestaltung ihrer Standorte; Farbe und Blenden lassen sich anpassen.

Wirtschaftlichkeit und Betreibermodell

Für ein Autohaus mit 40 überdachten Stellplätzen, 140 kWp, 60 Prozent Eigenverbrauch und einem Strompreis von 20 ct/kWh liegt die Amortisation im Konfigurator-Modell auf 100 Prozent Eigenkapital je nach Lage im Preiskorridor zwischen rund elf und siebzehn Jahren – vor dem Hagelschutz, vor der Ladeinfrastruktur und vor steuerlichen Hebeln wie Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung für den PV-Anteil. Wer nicht investieren will, findet im Contracting ein Modell, bei dem ein Dritter baut und der Händler den Strom bezieht. In beiden Fällen gilt: Die Fahrzeuge stehen im Trockenen, der Strom kommt vom eigenen Dach, und die Ladepunkte hängen dort, wo die Kunden ohnehin parken.

Schritt für Schritt zum Autohaus-Carport

Am Anfang steht der Lageplan mit Kunden-, Ausstellungs-, Lager- und Mitarbeiterstellplätzen und die Jahresstromrechnung. Daraus entsteht in wenigen Minuten die erste Auslegung im Konfigurator; das Angebot folgt mit Standortstatik, Fundamentempfehlung nach Bodengutachten, Entwässerungskonzept und Elektroplanung für Ladepunkte. Parallel laufen Bauantrag und Netzanschlussbegehren – bei Anlagen über 100 kW mit Direktvermarktung und gegebenenfalls Anlagenzertifikat. Gebaut wird in Abschnitten, damit der Verkauf weiterläuft: Fundamente an einem Wochenende, Tragwerk und Module in Tagen je Raster, die Elektrik zum Schluss. Nach der Inbetriebsetzung übernimmt das Monitoring; die Übergabe enthält Dokumentation, Wartungsplan und die Unterlagen für Versicherer und Hersteller-Audit. Vom Erstgespräch bis zur Inbetriebnahme vergehen typischerweise vier bis sieben Monate – bei Autohäusern mit Hersteller-Freigabeprozessen für die Standortgestaltung etwas länger.

Kurz beantwortet

Welche Serie passt zum Autohaus?
Für Kunden- und Ausstellungsparkplätze mit Doppelreihen Atlas Heavy – kein Pfosten im Stellplatz, drei Meter lichte Höhe für Transporter; für einreihige Mitarbeiter- oder Lagerflächen Strix Snow.
Blendet der Carport die Ausstellung?
Bei fünf bis zehn Grad Neigung reflektieren die Module nach oben; für Nachbarn und Straßen auf gleicher Höhe ist Blendung unwahrscheinlich. Wo ein Gutachten verlangt wird, liefern wir es mit dem Bauantrag.
Lohnt sich das ohne hohen Stromverbrauch?
Werkstatt, Lackiererei, Klimatisierung des Showrooms und die Ladepunkte für Neu- und Vorführwagen erzeugen ein Tagesprofil, das gut zur Sonne passt; dazu kommt der Hagelschutz für den Fahrzeugbestand, der sich in Versicherungsprämien und vermiedenen Schäden rechnet.

Quellen

  1. Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK): Elektromobilität im Kfz-Gewerbe · 2026
  2. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und GEIG-Novelle 2026 (Bundesrat 10.07.2026, in Kraft 01.01.2027) · 2026
  3. Parkpower: Solarpflicht für Parkplätze – Länderregeln und § 106 GModG · 09/2026
  4. Parkpower-Konfigurator – Auslegung je Stellplatz (Atlas Heavy 3,56 kWp, Strix Snow 3,78 kWp) · 09/2026
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