Zum Hauptinhalt springen
Parkpower
Baugenehmigung · Brandenburg

Solar-Carport in Brandenburg: Was genehmigt werden muss.

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt, wann ein Carport ohne Verfahren gebaut werden darf und wann ein Bauantrag nötig ist. Kleine Carports am Eigenheim sind bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Baugrundstück verfahrensfrei; Solar-Carports auf Gewerbeparkplätzen brauchen einen Bauantrag mit Statik – den Elite PV mit Serie, Modulnachweis und Entwässerung liefert.

Landesbauordnung

Die Regeln auf einen Blick

Bauordnung
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Verfahrensfrei nach
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BbgBO (Nummerierung nach der Novelle vom 29.06.2026 gegenprüfen)
Flächengrenze
bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Baugrundstück (Brutto-Grundfläche)
Höhe
mittlere Wandhöhe bis 3 m
Grenzbebauung / Abstandsflächen
§ 6 Abs. 8 Nr. 1 BbgBO: an der Grenze bis 3 m Wandhöhe, je Grenze bis 9 m, insgesamt bis 15 m je Grundstück
Garagenverordnung
Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung (BbgGStV): Mittelgarage ab 100 m², Großgarage ab 1.000 m² Nutzfläche
Große Solar-Carports
Vereinfachtes Verfahren nach § 63 BbgBO nur für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet – gewerbliche Solar-Carports laufen im regulären Verfahren nach § 64 BbgBO mit Standsicherheits- und Brandschutznachweis (§§ 65 f.)
Solaranlagen an Gebäuden
§ 61 Abs. 1 Nr. 3 BbgBO (Solaranlagen) – Ziffer nach der Novelle gegenprüfen

Stand 09/2026 · nach Sekundärquellen, Normtext nicht abrufbar · Abstandsflächen, Bebauungspläne und örtliche Satzungen gelten zusätzlich.

Besonderheiten in Brandenburg

  • Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen bei Bauantrag ab 01.06.2024 (§ 32a BbgBO).
  • Die Novelle vom 29.06.2026 strukturiert § 61 um (Übergangsfristen bis Januar 2027) – Nummerierung vor dem Bauantrag am aktuellen Text prüfen.
  • Standsicherheitsnachweis nur durch Tragwerksplaner mit Hochschulabschluss und drei Jahren Erfahrung oder durch Prüfingenieur.
  • Verfahrensfreiheit gilt nicht im Außenbereich – bei Gewerbeparkplätzen am Ortsrand § 35 BauGB prüfen.

So läuft die Genehmigung eines Solar-Carports

  1. Schritt 1
    Standort-Check

    Bebauungsplan, Abstandsflächen, Außenbereich, Solarpflicht und Lastzonen – daraus folgt, ob verfahrensfrei, Anzeige oder Bauantrag.

  2. Schritt 2
    Bauvorlagen

    Lageplan, Statik für Schnee- und Windzone, Fundamentempfehlung nach Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Modulnachweis für die Überkopfverglasung, Brandschutzangaben als offene Garage.

  3. Schritt 3
    Bescheid und Bau

    Bauaufsicht prüft im vereinfachten oder regulären Verfahren; parallel laufen Netzanschluss und Direktvermarktung. Montage in Abschnitten, Abnahme mit Dokumentation.

Häufige Fragen

Brauche ich in Brandenburg eine Baugenehmigung für einen Carport am Eigenheim?
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d BbgBO (Nummerierung nach der Novelle vom 29.06.2026 gegenprüfen) sind Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Baugrundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m verfahrensfrei – nur im Innenbereich. Vela Single (rund 20 m²) fällt in der Regel darunter, Vela Double (rund 34 m²) je nach Grenze; Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten trotzdem.
Welches Verfahren gilt für einen Solar-Carport mit 50 Stellplätzen in Brandenburg?
Vereinfachtes Verfahren nach § 63 BbgBO nur für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet – gewerbliche Solar-Carports laufen im regulären Verfahren nach § 64 BbgBO mit Standsicherheits- und Brandschutznachweis (§§ 65 f.) Ab 100 m² Nutzfläche gilt der Carport als Mittelgarage nach Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung (BbgGStV).
Gilt in Brandenburg eine Solarpflicht für Parkplätze?
Ja, für neue Parkplätze ab 36 Stellplätzen (§ 32a Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)).

Quellen

  1. BRAVORS: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  2. BRAVORS: Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung (BbgGStV)
Weiterlesen

Verwandte Themen