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Baugenehmigung · Nordrhein-Westfalen

Solar-Carport in Nordrhein-Westfalen: Was genehmigt werden muss.

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) regelt, wann ein Carport ohne Verfahren gebaut werden darf und wann ein Bauantrag nötig ist. Kleine Carports am Eigenheim sind bis insgesamt 30 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei; Solar-Carports auf Gewerbeparkplätzen brauchen einen Bauantrag mit Statik – den Elite PV mit Serie, Modulnachweis und Entwässerung liefert.

Landesbauordnung

Die Regeln auf einen Blick

Bauordnung
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
Verfahrensfrei nach
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018
Flächengrenze
bis insgesamt 30 m² Brutto-Grundfläche (Brutto-Grundfläche)
Höhe
mittlere Wandhöhe bis 3 m
Grenzbebauung / Abstandsflächen
§ 6 Abs. 8 BauO NRW: an der Grenze bis 3 m Wandhöhe, je Grenze bis 9 m, insgesamt bis 18 m (seit 01.01.2024, vorher 15 m)
Garagenverordnung
Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) Teil 5 Garagen, §§ 121–142: Mittelgarage ab 100 m², Großgarage ab 1.000 m² Nutzfläche
Große Solar-Carports
Vereinfachtes Verfahren nach § 64 BauO NRW für Nicht-Sonderbauten (Frist sechs Wochen, § 74/§ 77); Sonderbauten nach § 65 regulär (drei Monate), große Sonderbauten mit Brandschutzkonzept
Solaranlagen an Gebäuden
§ 62 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018

Stand 09/2026 · an der Landesnorm geprüft · Abstandsflächen, Bebauungspläne und örtliche Satzungen gelten zusätzlich.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

  • Solarpflicht für neue offene Stellplatzflächen von Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen seit 01.01.2022 (§ 48 Abs. 1a BauO NRW), konkretisiert durch die SAN-VO NRW vom 19.06.2024: 30 % Mindestfläche, alternativ ein Laubbaum je fünf Stellplätze, Ausnahme entlang von Verkehrsstraßen.
  • Die 30-m²-Grenze wurde am Gesetzeswortlaut nachgeprüft (eine verbreitete 50-m²-Angabe ist falsch).
  • Gebäude-Solarpflicht separat über § 42a BauO NRW, gestaffelt 2024 bis 2026.
  • Ob Großgaragen als große Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 gelten, ist nicht abschließend verifiziert.

So läuft die Genehmigung eines Solar-Carports

  1. Schritt 1
    Standort-Check

    Bebauungsplan, Abstandsflächen, Außenbereich, Solarpflicht und Lastzonen – daraus folgt, ob verfahrensfrei, Anzeige oder Bauantrag.

  2. Schritt 2
    Bauvorlagen

    Lageplan, Statik für Schnee- und Windzone, Fundamentempfehlung nach Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Modulnachweis für die Überkopfverglasung, Brandschutzangaben als offene Garage.

  3. Schritt 3
    Bescheid und Bau

    Bauaufsicht prüft im vereinfachten oder regulären Verfahren; parallel laufen Netzanschluss und Direktvermarktung. Montage in Abschnitten, Abnahme mit Dokumentation.

Häufige Fragen

Brauche ich in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung für einen Carport am Eigenheim?
Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018 sind Garagen und überdachte Stellplätze bis insgesamt 30 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m verfahrensfrei – nur im Innenbereich. Vela Single (rund 20 m²) fällt in der Regel darunter, Vela Double (rund 34 m²) je nach Grenze; Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten trotzdem.
Welches Verfahren gilt für einen Solar-Carport mit 50 Stellplätzen in Nordrhein-Westfalen?
Vereinfachtes Verfahren nach § 64 BauO NRW für Nicht-Sonderbauten (Frist sechs Wochen, § 74/§ 77); Sonderbauten nach § 65 regulär (drei Monate), große Sonderbauten mit Brandschutzkonzept Ab 100 m² Nutzfläche gilt der Carport als Mittelgarage nach Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) Teil 5 Garagen, §§ 121–142.
Gilt in Nordrhein-Westfalen eine Solarpflicht für Parkplätze?
Ja, für neue Parkplätze ab 36 Stellplätzen (§ 48 Abs. 1a Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW)).

Quellen

  1. recht.nrw.de: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
  2. recht.nrw.de: Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW) vom 19.06.2024
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