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Baugenehmigung · Schleswig-Holstein

Solar-Carport in Schleswig-Holstein: Was genehmigt werden muss.

Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH), Neufassung seit 05.07.2024 regelt, wann ein Carport ohne Verfahren gebaut werden darf und wann ein Bauantrag nötig ist. Kleine Carports am Eigenheim sind bis 50 m² Brutto-Grundfläche (bis 04.07.2024: 30 m²) verfahrensfrei; Solar-Carports auf Gewerbeparkplätzen brauchen einen Bauantrag mit Statik – den Elite PV mit Serie, Modulnachweis und Entwässerung liefert.

Landesbauordnung

Die Regeln auf einen Blick

Bauordnung
Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH), Neufassung seit 05.07.2024
Verfahrensfrei nach
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 LBO SH
Flächengrenze
bis 50 m² Brutto-Grundfläche (bis 04.07.2024: 30 m²) (Brutto-Grundfläche)
Höhe
mittlere Wandhöhe bis 3 m
Grenzbebauung / Abstandsflächen
je Grundstücksgrenze bis 9 m, Gesamtlänge bis 18 m (nach Sekundärquelle; über dem 15-m-Standard)
Garagenverordnung
Garagenverordnung Schleswig-Holstein (GarVO SH) vom 22.04.2020: Mittelgarage ab 100 m², Großgarage ab 1.000 m² Nutzfläche
Große Solar-Carports
Vereinfachtes Verfahren mit Genehmigungsfiktion nach drei Monaten (Beginn drei Wochen nach Vollständigkeit); Sonderbauten und Großgaragen regulär mit Statik und Brandschutznachweis
Solaranlagen an Gebäuden
§ 61 Abs. 1 LBO SH – Solaranlagen an und auf Gebäuden sowie gebäudeunabhängig bis 3 m Höhe und 9 m Länge

Stand 09/2026 · nach Sekundärquellen, Normtext nicht abrufbar · Abstandsflächen, Bebauungspläne und örtliche Satzungen gelten zusätzlich.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Solarpflicht für neue und grundlegend sanierte Parkplätze mit mehr als 70 Stellplätzen seit 29.03.2025 (§ 25 EWKG), Erfüllung auch über PV am Nachbargebäude oder Solarthermie möglich.
  • Solar-Carports auf Gewerbeparkplätzen liegen praktisch immer über der Verfahrensfreiheit und häufig über der Großgaragen-Schwelle – reguläres Verfahren mit Nachbarbeteiligung ist der Regelfall.
  • Die Feinnummerierung von § 61 ist nur über eine kommunale Sekundärquelle belegt.

So läuft die Genehmigung eines Solar-Carports

  1. Schritt 1
    Standort-Check

    Bebauungsplan, Abstandsflächen, Außenbereich, Solarpflicht und Lastzonen – daraus folgt, ob verfahrensfrei, Anzeige oder Bauantrag.

  2. Schritt 2
    Bauvorlagen

    Lageplan, Statik für Schnee- und Windzone, Fundamentempfehlung nach Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Modulnachweis für die Überkopfverglasung, Brandschutzangaben als offene Garage.

  3. Schritt 3
    Bescheid und Bau

    Bauaufsicht prüft im vereinfachten oder regulären Verfahren; parallel laufen Netzanschluss und Direktvermarktung. Montage in Abschnitten, Abnahme mit Dokumentation.

Häufige Fragen

Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung für einen Carport am Eigenheim?
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 LBO SH sind Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Brutto-Grundfläche (bis 04.07.2024: 30 m²), mittlere Wandhöhe bis 3 m verfahrensfrei – nur im Innenbereich. Vela Single (rund 20 m²) fällt in der Regel darunter, Vela Double (rund 34 m²) je nach Grenze; Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten trotzdem.
Welches Verfahren gilt für einen Solar-Carport mit 50 Stellplätzen in Schleswig-Holstein?
Vereinfachtes Verfahren mit Genehmigungsfiktion nach drei Monaten (Beginn drei Wochen nach Vollständigkeit); Sonderbauten und Großgaragen regulär mit Statik und Brandschutznachweis Ab 100 m² Nutzfläche gilt der Carport als Mittelgarage nach Garagenverordnung Schleswig-Holstein (GarVO SH) vom 22.04.2020.
Gilt in Schleswig-Holstein eine Solarpflicht für Parkplätze?
Ja, für neue Parkplätze ab 71 Stellplätzen (§ 25 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG)).

Quellen

  1. Landesvorschriften SH (juris): Landesbauordnung (LBO SH) und Garagenverordnung
  2. schleswig-holstein.de: FAQ Energiewende- und Klimaschutzgesetz (Solarpflicht)
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