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Baugenehmigung · Saarland

Solar-Carport in Saarland: Was genehmigt werden muss.

Landesbauordnung Saarland (LBO SL), Fassung ab 26.04.2025 regelt, wann ein Carport ohne Verfahren gebaut werden darf und wann ein Bauantrag nötig ist. Kleine Carports am Eigenheim sind bis 36 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei; Solar-Carports auf Gewerbeparkplätzen brauchen einen Bauantrag mit Statik – den Elite PV mit Serie, Modulnachweis und Entwässerung liefert.

Landesbauordnung

Die Regeln auf einen Blick

Bauordnung
Landesbauordnung Saarland (LBO SL), Fassung ab 26.04.2025
Verfahrensfrei nach
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO SL
Flächengrenze
bis 36 m² Brutto-Grundfläche (Brutto-Grundfläche)
Höhe
mittlere Wandhöhe bis 3 m
Grenzbebauung / Abstandsflächen
Grenzbebauung nach § 7 LBO SL; die zulässige Länge je Grenze ist im Lauf nicht am Volltext belegt – vor dem Bauantrag gegenprüfen
Garagenverordnung
Garagenverordnung Saarland (GaVO SL): Mittelgarage ab 100 m², Großgarage ab 1.000 m² Nutzfläche
Große Solar-Carports
Vereinfachtes Verfahren nach § 64 LBO SL (seit der Novelle 2025 Frist zehn Wochen ab Vollständigkeitsbestätigung); Sonderbauten regulär nach § 65; Bauvorlageberechtigung § 66, Nachbarbeteiligung § 71
Solaranlagen an Gebäuden
§ 61 Abs. 1 LBO SL – Solaranlagen an und auf Gebäuden sowie gebäudeunabhängig bis 3 m Höhe (Nummer gegenprüfen)

Stand 09/2026 · an der Landesnorm geprüft · Abstandsflächen, Bebauungspläne und örtliche Satzungen gelten zusätzlich.

Besonderheiten in Saarland

  • Solarpflicht direkt in der LBO: § 12a (Gebäude über 100 m² Dachfläche, 60 %) und § 12b (Parkplätze ab 35 Stellplätzen, 60 % Überdachung), Baubeginn ab 01.09.2025.
  • Die 36-m²-Grenze liegt deutlich unter dem 50-m²-Standard vieler Länder – Vela Double mit rund 34 m² liegt knapp darunter.
  • Die Novelle 2025 erweiterte die Bauvorlageberechtigung auf bestimmte Handwerksberufe.

So läuft die Genehmigung eines Solar-Carports

  1. Schritt 1
    Standort-Check

    Bebauungsplan, Abstandsflächen, Außenbereich, Solarpflicht und Lastzonen – daraus folgt, ob verfahrensfrei, Anzeige oder Bauantrag.

  2. Schritt 2
    Bauvorlagen

    Lageplan, Statik für Schnee- und Windzone, Fundamentempfehlung nach Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Modulnachweis für die Überkopfverglasung, Brandschutzangaben als offene Garage.

  3. Schritt 3
    Bescheid und Bau

    Bauaufsicht prüft im vereinfachten oder regulären Verfahren; parallel laufen Netzanschluss und Direktvermarktung. Montage in Abschnitten, Abnahme mit Dokumentation.

Häufige Fragen

Brauche ich in Saarland eine Baugenehmigung für einen Carport am Eigenheim?
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO SL sind Garagen und überdachte Stellplätze bis 36 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m verfahrensfrei – nur im Innenbereich. Vela Single (rund 20 m²) fällt in der Regel darunter, Vela Double (rund 34 m²) je nach Grenze; Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten trotzdem.
Welches Verfahren gilt für einen Solar-Carport mit 50 Stellplätzen in Saarland?
Vereinfachtes Verfahren nach § 64 LBO SL (seit der Novelle 2025 Frist zehn Wochen ab Vollständigkeitsbestätigung); Sonderbauten regulär nach § 65; Bauvorlageberechtigung § 66, Nachbarbeteiligung § 71 Ab 100 m² Nutzfläche gilt der Carport als Mittelgarage nach Garagenverordnung Saarland (GaVO SL).
Gilt in Saarland eine Solarpflicht für Parkplätze?
Ja, für neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen (§§ 12a–12b Landesbauordnung Saarland (LBO SL)).

Quellen

  1. Landesrecht Saarland: Landesbauordnung (LBO SL) §§ 61, 64, 65, 66
  2. saarland.de: Merkblatt Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
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