Keine Parkplatz-Pflicht.
Noch.
Thüringen kennt bislang keine landesrechtliche Solarpflicht für Parkplätze. Was heute für Dächer gilt und ab wann die EU-Gebäuderichtlinie greift, steht hier.
Das gilt in Thüringen.
Keine PV-Pflicht für Dächer oder Parkplätze; Pflichten nur über Bebauungspläne und über § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (Nichtwohngebäude ab 2027, überdachte Parkplätze an Gebäuden ab 2030).
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.
Serie im Stellplatzraster
Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.
Statik und Genehmigung
Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.
Netz, Laden, Betrieb
Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.
Kurz beantwortet.
- Gibt es in Thüringen eine Solarpflicht für Parkplätze?
- Nein, Thüringen hat keine landesrechtliche Pflicht für Parkplätze (Stand 09/2026). Keine PV-Pflicht für Dächer oder Parkplätze; Pflichten nur über Bebauungspläne und über § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (Nichtwohngebäude ab 2027, überdachte Parkplätze an Gebäuden ab 2030). Bebauungspläne und kommunale Satzungen können Photovoltaik dennoch verlangen.
- Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
- Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
- Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
- Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Stand 09/2026
Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.
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