Ab 50 Stellplätzen
wird Solar Pflicht.
§§ 4–5 Landessolargesetz Rheinland-Pfalz (LSolarG) verlangt seit 01.01.2023 Photovoltaik über neu gebauten Parkplätzen ab 50 Stellplätzen – für Gewerbe, Handel, Industrie (Nichtwohngebäude) und Öffentliche Hand (Kommune, Bund).
Das gilt für Parkplätze.
Neue Parkplätze gewerblich genutzter Gebäude ab 50 Stellplätzen (seit 01.01.2023) und der öffentlichen Hand (seit 01.01.2024); Stellplätze an öffentlichen Straßen ausgenommen.
PV-Pflicht bei gewerblichen Neubauten ab 100 m² Nutzfläche (seit 01.01.2023) und bei Neubau/Dachsanierung öffentlicher Gebäude (seit 01.01.2024); alle Neubauten PV-vorbereitet.
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.
Serie im Stellplatzraster
Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.
Statik und Genehmigung
Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.
Netz, Laden, Betrieb
Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.
Kurz beantwortet.
- Ab wie vielen Stellplätzen gilt die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz?
- §§ 4–5 Landessolargesetz Rheinland-Pfalz (LSolarG): ab 50 Stellplätzen beim neubau eines parkplatzes, seit 01.01.2023. Neue Parkplätze gewerblich genutzter Gebäude ab 50 Stellplätzen (seit 01.01.2023) und der öffentlichen Hand (seit 01.01.2024); Stellplätze an öffentlichen Straßen ausgenommen.
- Wie viel Fläche muss in Rheinland-Pfalz mit Photovoltaik belegt werden?
- Vorgeschrieben ist mindestens 60 % der solargeeigneten Fläche; die Anlage darf auch auf dem zugehörigen Gebäude liegen. Ein Solar-Carport belegt die Stellplatzfläche vollständig und erfüllt die Vorgabe damit ohne Rechenspiele.
- Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
- Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
- Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
- Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Stand 09/2026
- Landesrecht Rheinland-Pfalz (LSolarG)
- BSW-Solar: Solarpflichten in den Bundesländern (Langfassung, 06/2024)
Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.
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