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Parkpower
Solarpflicht · Baden-Württemberg

Ab 36 Stellplätzen
wird Solar Pflicht.

§ 23 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verlangt seit 01.01.2022 Photovoltaik über neu gebauten Parkplätzen ab 36 Stellplätzen.

Landesrecht

Das gilt für Parkplätze.

Schwelle
ab 36 Stellplätzen
Seit
01.01.2022
Auslöser
Neubau eines Parkplatzes
Nutzung
alle Nutzungen
Mindestüberdeckung
mindestens 60 % der solargeeigneten Stellplatzfläche (PVPf-VO)
Rechtsgrundlage
§ 23 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)

Alle neuen offenen Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen – auch an Wohngebäuden; ausgenommen Parkplätze unmittelbar entlang öffentlicher Straßen. Landeseigene Parkplätze sind zusätzlich im Bestand nachzurüsten.

Dächer

PV-Pflicht bei Neubau aller Gebäude (seit 01.05.2022) und bei grundlegender Dachsanierung (seit 01.01.2023).

Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.

Umsetzung

So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.

Serie im Stellplatzraster

Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.

Statik und Genehmigung

Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.

Netz, Laden, Betrieb

Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.

Fragen

Kurz beantwortet.

Ab wie vielen Stellplätzen gilt die Solarpflicht in Baden-Württemberg?
§ 23 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW): ab 36 Stellplätzen beim neubau eines parkplatzes, seit 01.01.2022. Alle neuen offenen Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen – auch an Wohngebäuden; ausgenommen Parkplätze unmittelbar entlang öffentlicher Straßen. Landeseigene Parkplätze sind zusätzlich im Bestand nachzurüsten.
Wie viel Fläche muss in Baden-Württemberg mit Photovoltaik belegt werden?
Vorgeschrieben ist mindestens 60 % der solargeeigneten Stellplatzfläche (PVPf-VO). Ein Solar-Carport belegt die Stellplatzfläche vollständig und erfüllt die Vorgabe damit ohne Rechenspiele.
Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Quellen

Stand 09/2026

Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.