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Parkpower
Solarpflicht · Schleswig-Holstein

Ab 71 Stellplätzen
wird Solar Pflicht.

§ 25 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) verlangt seit 29.03.2025 Photovoltaik über neu gebauten, erweiterten oder grundlegend sanierten Parkplätzen ab 71 Stellplätzen.

Landesrecht

Das gilt für Parkplätze.

Schwelle
ab 71 Stellplätzen
Seit
29.03.2025
Auslöser
Neubau eines Parkplatzes · Erweiterung um zusätzliche Stellplätze · Grundlegende Sanierung / Neuanlage im Bestand
Nutzung
alle Nutzungen
Mindestüberdeckung
die gesamte solargeeignete Stellplatzfläche
Rechtsgrundlage
§ 25 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG)

Neubau oder grundlegende Sanierung offener Parkplätze sowie Erweiterung um mindestens 70 Stellplätze; bis 28.03.2025 galt die Schwelle „mehr als 100“. Ersatzweise PV auf angrenzenden Gebäuden, Solarthermie oder eine Kombination zulässig.

Dächer

PV-Pflicht bei Neubau von Nichtwohngebäuden und bei Renovierung von mehr als 10 % der Dachfläche (seit 01.01.2023).

Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.

Umsetzung

So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.

Serie im Stellplatzraster

Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.

Statik und Genehmigung

Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.

Netz, Laden, Betrieb

Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.

Fragen

Kurz beantwortet.

Ab wie vielen Stellplätzen gilt die Solarpflicht in Schleswig-Holstein?
§ 25 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG): ab 71 Stellplätzen beim neubau eines parkplatzes, erweiterung um zusätzliche stellplätze, grundlegende sanierung / neuanlage im bestand, seit 29.03.2025. Neubau oder grundlegende Sanierung offener Parkplätze sowie Erweiterung um mindestens 70 Stellplätze; bis 28.03.2025 galt die Schwelle „mehr als 100“. Ersatzweise PV auf angrenzenden Gebäuden, Solarthermie oder eine Kombination zulässig.
Wie viel Fläche muss in Schleswig-Holstein mit Photovoltaik belegt werden?
Vorgeschrieben ist die gesamte solargeeignete Stellplatzfläche. Ein Solar-Carport belegt die Stellplatzfläche vollständig und erfüllt die Vorgabe damit ohne Rechenspiele.
Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Quellen

Stand 09/2026

Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.