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Parkpower
Solarpflicht · Mecklenburg-Vorpommern

Keine Parkplatz-Pflicht.
Noch.

Mecklenburg-Vorpommern kennt bislang keine landesrechtliche Solarpflicht für Parkplätze. Was heute für Dächer gilt und ab wann die EU-Gebäuderichtlinie greift, steht hier.

Landesrecht

Das gilt in Mecklenburg-Vorpommern.

Parkplätze
keine landesrechtliche Pflicht
Rechtsgrundlage
keine landesrechtliche Solarpflicht (Klimaverträglichkeitsgesetz M-V vom 03.06.2026 ohne Solarpflicht)
Dächer

Keine PV-Pflicht für Dächer oder Parkplätze; das am 03.06.2026 beschlossene Klimaverträglichkeitsgesetz M-V enthält keine Solarpflicht. Bundesweit gilt § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (Nichtwohngebäude ab 2027, überdachte Parkplätze an Gebäuden ab 2030).

Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.

Umsetzung

So erfüllen Sie die Pflicht – mit Nachweis.

Serie im Stellplatzraster

Strix Snow von 4 bis 12, Atlas Heavy ab 10 Stellplätzen, doppelreihig ohne Pfosten im Stellplatz – bis C-100 und darüber hinaus modular.

Statik und Genehmigung

Standortstatik nach Eurocode mit deutschem Nationalen Anhang, Bauantrag mit Zeichnungen, Nachweis der Überdeckung gegenüber der Bauaufsicht.

Netz, Laden, Betrieb

Netzanschlussbegehren, Wallbox-Vorbereitung, Monitoring und Service aus Windischeschenbach – ein Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme.

Fragen

Kurz beantwortet.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Solarpflicht für Parkplätze?
Nein, Mecklenburg-Vorpommern hat keine landesrechtliche Pflicht für Parkplätze (Stand 09/2026). Keine PV-Pflicht für Dächer oder Parkplätze; das am 03.06.2026 beschlossene Klimaverträglichkeitsgesetz M-V enthält keine Solarpflicht. Bundesweit gilt § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (Nichtwohngebäude ab 2027, überdachte Parkplätze an Gebäuden ab 2030). Bebauungspläne und kommunale Satzungen können Photovoltaik dennoch verlangen.
Zählt ein Solar-Carport als Erfüllung der Pflicht?
Ja. Die Landesregelungen verlangen eine Photovoltaikanlage über der Stellplatzfläche – genau das leistet ein Solar-Carport. Parkpower-Serien liegen im Stellplatzraster und liefern Nachweis, Statik und Netzanschluss aus einer Hand.
Was bringt die EU-Gebäuderichtlinie?
Bundesrecht: § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, verkündet 28.07.2026, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024) verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab 01.01.2027, auf Bestandsgebäuden ab 500 m² bei Dachsanierung ab 2028 und ab 01.01.2030 auf allen neuen Wohngebäuden sowie auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen — unabhängig vom Bundesland; die Länder dürfen weitergehende Anforderungen stellen.
Quellen

Stand 09/2026

Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext, Bebauungsplan und die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde.